Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen
- Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen
-
in
Deutschland bedingte Verpflichtungen des Bundes, die vorwiegend aus Gründen der
Wirtschaftsförderung durch
Vertrag einem anderen gegenüber eingegangen werden und bei denen die Leistungspflicht des Bundes von einem ungewissen zukünftigen
Ereignis abhängt:
Erfüllung der Verbindlichkeit eines Drittschuldners, falls dieser dazu nicht in der Lage ist (Bürgschaftsvertrag), oder Einstehen für einen bestimmten Erfolg, v. a.
Deckung eines eventuellen Schadens (
Garantievertrag). In erster Linie werden vom Bund
außenwirtschaftliche Gewährleistungen übernommen zur Absicherung privatwirtschaftlich nicht versicherbarer wirtschaftlicher und politischer Risiken
deutscher Exporteure und Auslandsinvestoren (v. a.
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder Uneinbringlichkeit der
Forderung, bei bestimmten Währungen auch Wechselkursrisiko). Rechtlich gesehen sind diese Gewährleistungen im
Bereich der
Exportförderung ungeachtet der Bezeichnungen gemischte Verträge, die jeweils
Bestandteile aus den privatrechtlichen Instituten der
Bürgschaft, der Garantie und des Versicherungsvertrages enthalten:
Ausfuhr- und Wechselkursgarantien sind Gewährleistungen bei Geschäften mit privatrechtlichem ausländischem
Unternehmen,
Ausfuhr- und Wechselkursbürgschaften sind Gewährleistungen bei Geschäften mit ausländischen Regierungen u. a. öffentlich-rechtlichen Schuldnern.
Derartige Gewährleistungen können in den Kategorien der
Finanzwissenschaft am ehesten als »Eventualausgaben« zukünftiger Haushaltsjahre bezeichnet werden;
ihre Übernahme bedarf daher einer der Höhe nach bestimmten
Ermächtigung durch Gesetz. Die Summe der Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen betrug (Stand 30. 6. 1995) 314,8 Mrd. DM, davon entfielen 180,1 Mrd. DM auf Ausfuhrgeschäfte, ausfuhrgebundene Finanzkredite und daraus
resultierende Umschuldungen. Tatsächlich entstanden dem Bund in dem Gesamtzeitraum seit Beginn der Ausfuhrförderung (1950) bis zum 30. 6. 1995 für Schadensfälle im Außenwirtschaftsverkehr Ausgaben in Höhe von 52,5 Mrd. DM, davon 49,6 Mrd. DM für politische Schadensfälle. (
Exportkreditversicherung)
Universal-Lexikon.
2012.
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